Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Arbeitnehmer ein zentrales Anliegen. Insbesondere die Elternzeit spielt dabei eine bedeutende Rolle, denn sie ermöglicht es Eltern, sich intensiv um ihre Kinder zu kümmern und gleichzeitig ihren Arbeitsplatz zu behalten. Doch zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Elternzeit haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Angestellten zu unterstützen. In diesem Artikel betrachten wir die Förderungen zur Elternzeit als Mitarbeiter-Benefit und beleuchten, wie Kanzleien dieses Instrument nutzen können, um talentierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an sich zu binden.

Elternzeit – Was ist das und wie funktioniert es?

Die Elternzeit ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und bietet Eltern die Möglichkeit, sich um ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind zu kümmern, ohne dabei den Arbeitsplatz zu verlieren. Die gesetzliche Grundlage für die Elternzeit findet sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Dabei gelten bestimmte Regelungen, die sowohl für Arbeitnehmerinnen als auch für Arbeitnehmer relevant sind.

Grundsätzlich haben Eltern das Recht, bis zu drei Jahre Elternzeit für jedes Kind zu beantragen. Allerdings besteht ein Anspruch auf Elterngeld meist nur für die ersten zwölf Monate. Hierbei ist es wichtig, dass die Elternzeit schriftlich und fristgerecht beim Arbeitgeber beantragt wird. Die Mitteilungsfrist beträgt sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit. Eine Verkürzung oder Verlängerung der Elternzeit ist in bestimmten Fällen möglich, etwa bei Mehrlingsgeburten oder bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung.

Während der Elternzeit haben Eltern in der Regel Anspruch auf Elterngeld, das einkommensabhängig berechnet wird. Es soll einen Teil des entfallenden Einkommens während der Zeit der Kinderbetreuung ausgleichen und so finanzielle Sicherheit bieten. Das Elterngeld kann von beiden Elternteilen genutzt werden, um eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit zu ermöglichen.

Elternzeit als Benefit – Mitarbeiterbindung und Rekrutierung

Kanzleien, die Förderungen zur Elternzeit als Mitarbeiter-Benefit anbieten, signalisieren ihre Wertschätzung gegenüber ihren Angestellten und zeigen sich als familienfreundliche Arbeitgeber. Die Elternzeit bietet zahlreiche Vorteile, sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Unternehmen selbst:

  1. Bindung der Mitarbeiter:
    Die Möglichkeit, Zusatzleistungen im Rahmen der Elternzeit in Anspruch zu nehmen, fördert die Mitarbeiterbindung erheblich. Angestellte fühlen sich durch die Unterstützung ihres Arbeitgebers in dieser wichtigen Lebensphase wertgeschätzt und sind in der Regel bereit, dem Unternehmen länger treu zu bleiben.
  2. Steigerung der Arbeitgeberattraktivität:
    Familienfreundliche Angebote, wie die Förderungen während der Elternzeit, machen Kanzleien für potenzielle Bewerber attraktiver. Insbesondere hochqualifizierte Fachkräfte achten verstärkt auf derartige Benefits bei der Wahl ihres Arbeitgebers.
  3. Förderung der Work-Life-Balance:
    Eine angenehmen und sorgenfreie Elternzeit unterstützt die Work-Life-Balance der Mitarbeiter erheblich. Die Möglichkeit, sich intensiv um die Familie zu kümmern, stärkt das Wohlbefinden und die Zufriedenheit im Beruf.
  4. Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz:
    Durch die Bereitstellung von Förderungen zur Elternzeit als Benefit zeigen Unternehmen ihre Offenheit gegenüber vielfältigen Lebensmodellen und unterstützen eine inklusive Unternehmenskultur.

Elternzeit-Gehalt: Wer zahlt?

Während der Elternzeit stellt sich für viele Mitarbeiter die Frage nach dem Gehalt. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die einen Teil des entfallenden Einkommens während der Elternzeit ausgleicht. Es wird in der Regel für die ersten zwölf Monate gezahlt und orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Die genaue Höhe des Elterngeldes variiert daher individuell und kann auch bei Teilzeitbeschäftigungen in Anspruch genommen werden und befindet sich im Rahmen von 300 bis zu 1.800 €.

Beispiele für Zusatzleistungen während der Elternzeit

Neben dem Elterngeld können progressive Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen einführen, um ihre Mitarbeiter während der Elternzeit finanziell abzusichern und ihnen eine sorgenfreie Zeit mit ihrer Familie zu ermöglichen. Solche Zusatzleistungen können vielfältige Formen annehmen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Hier sind einige Beispiele:

  • Elterngeldzuschuss: Einige innovative Unternehmen bieten einen zusätzlichen Elterngeldzuschuss an, der das reguläre Elterngeld ergänzt. Dieser Zuschuss kann entweder eine prozentuale Erhöhung des vorherigen Nettoeinkommens darstellen oder als fester Betrag pro Monat gewährt werden. Dies trägt dazu bei, die finanzielle Lücke während der Elternzeit zu minimieren und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr finanzielle Sicherheit zu bieten.
  • Gehaltsfortzahlung: Vorreiter in der Mitarbeiterunterstützung gewähren ihren Beschäftigten während der Elternzeit eine Gehaltsfortzahlung. Diese kann unterschiedliche Ausgestaltungen haben – von einer teilweisen bis hin zu einer vollständigen Fortzahlung des Gehalts. Hierbei berücksichtigen die Unternehmen oft die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeiter sowie ihre Loyalität und Engagement für das Unternehmen.
  • Sonderleistungen: Einige Unternehmen gehen über die finanzielle Unterstützung hinaus und bieten spezifische Sonderleistungen an. Das können beispielsweise Gutscheine für Baby- und Kinderbedarf sein, um die finanzielle Belastung während der Elternzeit zu reduzieren. Darüber hinaus können Unternehmen auch Kitaplätze organisieren oder bei der Suche nach familienfreundlichen Dienstleistungen und Angeboten behilflich sein.
  • Weiterbildungsmöglichkeiten: In einigen Fällen nutzen Unternehmen die Elternzeit als Chance, um ihren Mitarbeitern Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten. Dies ermöglicht es den Eltern, sich während ihrer Auszeit beruflich weiterzuentwickeln und ihre Kompetenzen zu stärken, was letztlich auch dem Unternehmen zugutekommt.

Die Implementierung solcher Zusatzleistungen während der Elternzeit unterstreicht das aufrichtige Engagement der Kanzlei für das Wohl der Familien ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Solche Maßnahmen tragen nicht nur zur Stärkung der Mitarbeiterbindung bei, sondern fördern auch ein positives Unternehmensimage als familienfreundlicher Arbeitgeber. Indem Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser wichtigen Lebensphase unterstützen, schaffen sie Vertrauen, langfristige Bindungen und eine Kultur des Respekts und der Wertschätzung.

Elternzeit beantragen und organisieren

Die Beantragung und Organisierung der Elternzeit sollte für Arbeitnehmer so unkompliziert wie möglich gestaltet werden. Viele Unternehmen erkennen die Bedeutung dieses Schrittes und bieten ihren Mitarbeitern spezielle Unterstützung an. Hierzu gehören zum Beispiel:

  1. Beratungsangebote: Unternehmen stellen ihren Beschäftigten häufig Ansprechpartner zur Verfügung, die bei Fragen rund um die Elternzeit unterstützen. Eine individuelle Beratung ermöglicht es den Mitarbeitern, ihre Optionen besser zu verstehen und die für sie passende Lösung zu finden.
  2. Transparente Informationsmaterialien: Gut aufbereitete Informationsmaterialien, etwa in Form von Handbüchern oder internen Leitfäden, geben den Beschäftigten einen Überblick über die notwendigen Schritte und Fristen für die Beantragung der Elternzeit.
  3. Flexibilität bei der Planung: Ein familienfreundliches Unternehmen zeigt Verständnis für die individuellen Bedürfnisse seiner Mitarbeiter und ermöglicht es ihnen, die Elternzeit flexibel zu gestalten. Beispielsweise können Mitarbeiter Teilzeitlösungen wählen oder die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen, um besser auf die familiäre Situation eingehen zu können.
  4. Flexibles Arbeiten: Die Möglichkeit, während oder nach der Elternzeit auch flexibel zu arbeiten, kann für viele Eltern attraktiv sein. Homeoffice-Optionen, flexible Arbeitszeiten oder Job-Sharing-Modelle ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Weitere Maßnahmen während der Elternzeit

Zusätzlich können Kanzleien ihre Mitarbeiter in Elternzeit weiterhin in das Unternehmensgeschehen integrieren. Regelmäßige Termine zum Austausch, das Anbieten von Weiterbildungsmöglichkeit oder die Teilnahme an Firmenevents, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Sommerfesten stärken die Mitarbeiterbindung und die Identifikation der Mütter und Väter mit der Kanzlei während der Zeit in Abwesenheit. Solche zusätzlichen Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung zeigen deutlich das Bewusstsein des Arbeitgebers für die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter und haben positive Auswirkungen auf das Kanzleiimage. 

Rückkehr in den Beruf

Die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit stellt für viele Mitarbeiter eine bedeutsame Phase dar. Familienfreundliche Kanzleien legen großen Wert darauf, ihre Mitarbeiter bei diesem wichtigen Schritt gezielt zu unterstützen. Dies kann durch individuelle Rückkehrprogramme, Wiedereingliederungspläne und flexible Arbeitszeitmodelle geschehen. Die Möglichkeit, beispielsweise schrittweise in den Arbeitsalltag zurückzukehren oder auch zeitweise im Homeoffice zu arbeiten, erleichtert den Übergang und fördert die Work-Life-Balance. Die Unterstützung bei der Rückkehr in den Beruf zeigt das Engagement des Unternehmens für die Mitarbeiter und stärkt das Vertrauen in die langfristige Zusammenarbeit.

Fazit

Elternzeit als Mitarbeiter-Benefit ist ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung und zur Förderung der Familienfreundlichkeit in Unternehmen. Die Möglichkeit, sich umfassend um das Kind zu kümmern und dennoch den Arbeitsplatz zu behalten, ist für viele Eltern von großer Bedeutung. Unternehmen, die Elternzeit als Benefit anbieten, signalisieren ihre Wertschätzung gegenüber ihren Angestellten und steigern dadurch ihre Arbeitgeberattraktivität. Eine transparente Kommunikation, klare Regelungen und gezielte Unterstützungsangebote sind dabei entscheidend für den Erfolg der Elternzeit als Mitarbeiter-Benefit. Die Investition in die Familienförderung zahlt sich langfristig aus und trägt maßgeblich zur langfristigen Bindung talentierter Fachkräfte bei.