Die Werbung für Steuerberater und Anwälte unterliegt in Deutschland strengen Regelungen. Während andere Berufsgruppen nahezu uneingeschränkt für ihre Dienstleistungen werben können, müssen Steuerberater und Rechtsanwälte sich an spezifische gesetzliche Vorgaben halten. Diese Werbebeschränkungen sollen die Seriosität und Unabhängigkeit dieser Berufe gewährleisten, gleichzeitig aber auch eine gewisse Markttransparenz ermöglichen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Werbemaßnahmen erlaubt sind, welche Risiken drohen und wie Sie als Steuerberater oder Anwalt dennoch erfolgreich Marketing betreiben können – unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften.
Rechtsgrundlagen für Werbung im Steuer- und Anwaltsbereich
Werbebeschränkungen für Steuerberater
Die Werbung für Steuerberater ist insbesondere im Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie in der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) geregelt.
- § 57a StBerG legt fest, dass Werbung erlaubt ist, solange sie sachlich informiert und nicht irreführend ist.
- § 9 BOStB ergänzt diese Vorschriften und verbietet insbesondere marktschreierische oder reißerische Werbung.
Das bedeutet: Steuerberater dürfen über ihre Dienstleistungen informieren, jedoch ohne übertriebene oder unseriöse Werbemethoden. Aussagen wie „Wir garantieren Ihnen eine Steuerersparnis von 50 %“ wären unzulässig, da sie irreführend sein könnten.
Werbebeschränkungen für Anwälte
Die Werbung für Rechtsanwälte wird durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) reguliert.
- § 43b BRAO erlaubt Werbung grundsätzlich, solange sie sachlich bleibt und nicht irreführend ist.
- § 6 BORA konkretisiert diese Regelungen und untersagt insbesondere aufdringliche oder unlautere Werbung.
Auch Anwälte müssen darauf achten, nicht durch übertriebene Werbeversprechen oder unzulässige Vergleichswerbung gegen das Berufsrecht zu verstoßen. Beispielsweise wäre ein Slogan wie „Der beste Anwalt für Familienrecht in Deutschland“ problematisch, da er nicht objektiv belegbar ist.
Erlaubte Werbemaßnahmen für Steuerberater und Anwälte
Obwohl die Werbemöglichkeiten für Steuerberater und Anwälte eingeschränkt sind, gibt es zahlreiche legale und effektive Marketingstrategien. Hier einige Beispiele:
1. Professionelle Website mit SEO-Optimierung
Eine gut gestaltete Website ist heute essenziell. Sie dient als digitale Visitenkarte und kann potenzielle Mandanten über Dienstleistungen, Fachgebiete und Spezialisierungen informieren.
Wichtige SEO-Elemente für Kanzlei-Websites:
- Relevante Keywords wie „Steuerberatung für Unternehmen“, „Erbschaftssteuer Anwalt“ oder „Buchhaltung für Selbstständige“
- Lokale Suchmaschinenoptimierung („Steuerberater in München“, „Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg“)
- Hochwertige Inhalte, die echten Mehrwert bieten
2. Fachartikel und Blogbeiträge
Durch regelmäßige Blogartikel oder Fachbeiträge zu aktuellen Themen können Steuerberater und Anwälte ihre Expertise zeigen und gleichzeitig in Suchmaschinen besser gefunden werden.
Beispiele für geeignete Themen:
„Welche Steuervergünstigungen gibt es für Selbstständige?“
„Scheidungskosten von der Steuer absetzen – was Sie wissen müssen“
„Wann ist ein Arbeitszeugnis rechtlich anfechtbar?“
Diese Artikel sollten stets sachlich und informativ sein, um nicht gegen die Werbebeschränkungen zu verstoßen.
3. Social Media Marketing
Plattformen wie LinkedIn, XING oder Twitter bieten die Möglichkeit, sich als Experte in einem bestimmten Rechts- oder Steuergebiet zu positionieren.
Tipps für den Einsatz sozialer Medien:
- Teilen Sie aktuelle Urteile oder Gesetzesänderungen mit einer kurzen Erklärung
- Veröffentlichen Sie Erfolgsgeschichten (anonymisiert) aus Ihrer Kanzlei
- Netzwerken Sie mit anderen Fachleuten und tauschen Sie sich in Gruppen aus
Wichtig: Werbung auf sozialen Medien darf nicht aggressiv sein. Beiträge sollten informativ und beratend formuliert sein.
4. Newsletter und E-Mail-Marketing
Ein monatlicher oder quartalsweiser Newsletter kann genutzt werden, um Mandanten über rechtliche oder steuerliche Neuerungen zu informieren.
Beispielhafte Inhalte für Kanzlei-Newsletter:
„Änderungen bei der Einkommensteuer 2025: Das müssen Sie wissen“
„Neues Urteil zur Kündigungsschutzklage – Auswirkungen für Arbeitnehmer“
„Steuererklärung 2025: Diese Fristen dürfen Sie nicht verpassen“
Wichtig ist, dass die Newsletter sachlich und nicht werblich formuliert werden.
5. Vorträge, Webinare und Fachseminare
Seminare oder Online-Webinare sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, Wissen zu vermitteln und gleichzeitig neue Mandanten zu gewinnen.
Themen könnten sein:
„Erfolgreiche Steuerstrategien für Unternehmer“
„Erbrecht und Testamentsgestaltung – Was muss beachtet werden?“
Werbung für solche Veranstaltungen ist zulässig, solange sie sich auf die sachliche Information konzentriert.
Unzulässige Werbemaßnahmen und Risiken
Trotz der vielen erlaubten Werbemaßnahmen gibt es klare Grenzen. Wer dagegen verstößt, riskiert Abmahnungen, Geldbußen oder berufsrechtliche Konsequenzen.
1. Irreführende Werbung
Werbung darf keine falschen oder irreführenden Versprechungen enthalten. Aussagen wie „Wir garantieren Ihnen eine Steuerersparnis“ oder „100 % Erfolg vor Gericht“ sind unzulässig.
2. Vergleichende Werbung
Vergleiche mit anderen Kanzleien oder Steuerberatern sind in der Regel verboten. Beispielsweise wäre „Wir sind günstiger als Kanzlei XYZ“ oder „Bessere Erfolgsquote als andere Anwälte“ nicht erlaubt.
3. Marktschreierische Werbung
Übertriebene oder aufdringliche Werbebotschaften sind untersagt. Anzeigen mit Aussagen wie „Nur heute: 50 % Rabatt auf Steuerberatung!“ oder „Der beste Anwalt in Deutschland!“ verstoßen gegen die Berufsordnung.
4. Direkte Akquise und Mandantenwerbung
Kaltakquise, also das direkte Ansprechen potenzieller Mandanten per Telefon oder E-Mail ohne deren Zustimmung, ist unzulässig.
Fazit: Erfolgreiches Marketing trotz Werbebeschränkungen
Obwohl die Werbung für Steuerberater und Anwälte strengen Vorschriften unterliegt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die eigene Kanzlei sichtbar zu machen. Durch eine professionelle Website, informative Blogbeiträge, gezielte Social-Media-Nutzung und sachliche Newsletter können Fachleute ihre Expertise zeigen, ohne gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen.Entscheidend ist, dass alle Werbemaßnahmen sachlich, informativ und seriös gestaltet werden. Wer diese Grundsätze beachtet, kann auch als Steuerberater oder Anwalt erfolgreich Marketing betreiben und neue Mandanten gewinnen – ganz ohne berufsrechtliche Risiken.