Die Digitalisierung schreitet voran und hält Einzug in jeden Lebensbereich – so auch in Anwaltskanzleien. Seit dem 22.6.2022 stehen nun wieder Fördertöpfe zur Auszahlung bereit, die den Weg zu einer digitalisierten Kanzlei erleichtern sollen. Welche Fördermöglichkeiten bundes- als auch landesweit zur Digitalisierung von Anwaltskanzleien bestehen, darüber informiert Sie der heutige Fachartikel.
Digitalisierung der Anwaltskanzleien – Nutzung eines Förderprogramms reduziert finanzielle Last
Die Digitalisierung von Kanzleien bringt Effizienz- und Wachstumspotenziale mit sich. Wer dies für seine eigene Kanzlei erkannt hat, sollte die Umstellung durch die einhergehenden hohen Kosten nicht außen vor lassen. Die Nutzung eines Förderprogramms kann die finanzielle Last deutlich reduzieren.
Was wird gefördert?
In der Regel wird oft der gesamte Umstellungsprozess gefördert. Beginnend mit der Beratung, über die Umsetzung bis hin zur Schulung der Mitarbeiter. Förderfähig sind jedoch lediglich Verbesserungen bezüglich digitaler Prozesse und Verfahren sowie Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen als auch der Datensicherheit. Zudem sollte beachtet werden, dass das Projekt erst nach Antragstellung und Genehmigung der Zuwendung beginnen darf.
Was ist nicht zuwendungsfähig?
Nicht zuwendungsfähig ist folglich die Grundausstattung oder Erneuerung vorhandener Standard-IT-Infrastruktur.
Fördermöglichkeiten auf Bundesebene
Bis zum 31.12.2023 bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Bundesebene die „Digital Jetzt“-Förderung für freiberuflich Tätige. Das Förderprogramm beinhaltet einen Förderbetrag bis 50.000 Euro. Die Antragstellung ist jedoch aufgrund der hohen Nachfrage, erst nach Teilnahme an einem Losverfahren möglich.
Zudem gibt es ebenfalls von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Bundesförderung „go-digital“ mit einem Förderbetrag von bis zu 16.500 Euro für selbstständige und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks.
Fördermöglichkeiten auf Länderebene
Baden-Württemberg: Mit „Digitalisierungsprämie Plus“ bietet Baden-Württemberg bis 30.06.2024 die Möglichkeit einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro und einer Förderquote von maximal 50 Prozent zu erhalten.
Hamburg: Mit „Hamburg Digital“ bietet Hamburg bis 31.12.2022 ein Förderprogramm, welches bei Einführung neuer digitaler Systeme bis zu 17.000 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben übernimmt. Der Fördersatz erreicht hier 50 Prozent.
Hessen: Mit bundesweit einer der höchsten Anwaltsdichten bietet Hessen das Förderprogramm „DIGI-Zuschuss“ mit einer unbekannten Auslauffrist. Das Förderprogramm ermöglicht es, IKT-Hard- und Software (Informations- und Kommunikationstechnik) zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen anzuschaffen und eine Sicherheitslösung zu implementieren. Zudem ermöglicht es die Schulung der Mitarbeiter auf den neuen digitalen Systemen.
Saarland: Mit „DigitalStarter Saarland“ unterstützt das Saarland die Digitalisierung bis Ende des Jahres 2022. Finanziert werden Digitalisierungsprojekte mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 12.500 Euro und einem bis zu 50-prozentigen Fördersatz.
Schleswig-Holstein: Mit „DigiBonus II“ bietet Schleswig-Holstein bis 30.06.2023 ein Programm, das Zuschüsse bis zu 50 Prozent und 17.000 Euro gewährt.
Thüringen: Mit dem „Digitalbonus Thüringen“ vergibt Thüringen Zuschüsse auch an Personen aus wirtschaftsnahen freien Berufen. Rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen und freie Berufe sind jedoch ausgeschlossen.