Kaum haben sich die Fachberatertitel in der Branche etabliert, sind sie auch schon wieder weg. STOPP! Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht. Wer in den letzten Jahren die Weiterbildung zum Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) abgeschlossen hat, darf natürlich auch zukünftig noch in diesem Themenfeld beraten. Allerdings wird ab 2017 der Titel durch den „Fachberater/in für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)“ ersetzt. Alle Steuerberater, die bereits anerkannte Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) sind, erhalten ein Wahlrecht, ob Sie Ihre bisherige Bezeichnung weiterführen oder zur neuen Fachberaterbezeichnung wechseln möchten.

Zusätzliche Kosten
Der Wechsel vom alten auf den neuen Titel wird vom DStV kostenfrei angeboten und macht kein erneutes Anerkennungsverfahren erforderlich. Allerdings sollte man beachten, dass zusätzliche Kosten für die Darstellung und Vermarktung des Titels anfallen können. Wurde z.B. das alte Logo bisher auf der Internetseite oder dem Briefkopf verwendet, so fallen neben dem Umbauaufwand auch Druckkosten an.

Frist beachten
Alle Fachberater sollten sich bis zum 19.12.2016 an den DStV wenden (fachberater@dstv.de) und mitteilen, ob Sie die bisherige Bezeichnung beibehalten oder zur neuen Fachberaterbezeichnung wechseln möchten. Wechselinteressierte erhalten dann vom DStV das neue Logo mit dem sie in gewohnter Weise auf Ihre Qualifikation aufmerksam machen können.