Das Schalten von Facebook Werbeanzeigen ist wohl einer der wichtigsten Bestandteile des Social Media Marketings. Denn eine derartig hohe Reichweite mit geringen Streuverlusten kann über kaum einen anderen Werbekanal so gut erreicht werden, wie über Facebook Werbung. Daher sind die sogenannten Facebook Ads für Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mittlerweile allseits beliebte Mittel, um flächendeckend potenzielle Mandanten zu erreichen.
Dennoch setzen sich erfahrungsgemäß noch immer viel zu wenige Kanzleien mit dem Thema und den Potenzialen von Facebook Werbung auseinander. Vielerorts liegt das einerseits daran, dass es sich in den Kanzleien alters- oder branchenbedingt eher um Befürworter konservativer Werbemöglichkeiten handelt, die Facebook gegenüber eher unaufgeschlossen sind. Andererseits fühlen sich einige schlichtweg erschlagen von der Vielzahl der Möglichkeiten die Facebook Werbeanzeigen bieten.
Dabei bedarf oft nur einer klaren Anleitung, wie Facebook Werbung in der Kanzlei erfolgsbringend eingesetzt werden kann.
Im Folgenden erfahren Sie nun Schritt für Schritt, wie Sie als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt eine Werbeanzeige auf Facebook anlegen, gestalten und zielgerichtet verbreiten können.
Facebook Werbung für die Kanzlei – Schritt für Schritt
Die Vorgehensweise ist im Grunde genommen recht simpel, da das Anzeigensystem sehr logisch und intuitiv aufgebaut ist.
Zu Beginn müssen Sie sich, idealerweise mit dem Facebook Profil Ihrer Kanzlei, auf Facebook einloggen und dann rechts oben auf den kleinen Pfeil klicken, der Ihnen unmittelbar das Menü öffnet in dem Sie die Fläche „Werbeanzeigen erstellen“ wiederfinden.
Hier werden Sie nun zur Werbeschaltung geführt, welche auch direkt über facebook.com/ads/create zu erreichen ist. Bevor Sie dort die erste Kampagne für Ihre Kanzlei schalten können, müssen Sie erst noch Zahlungsart und Zahlungsdaten angeben. Denn so aktiviert sich Ihr sogenanntes Anzeigenkonto.
Schritt 1: Der Kampagnentyp für Ihre Kanzleiwerbung
Mit der Auswahl des Kampagnentyps zu Beginn der Anzeigenerstellung in Facebook wird auch direkt das Ziel der Facebook Werbung, welches Ihre Kanzlei verfolgen möchte, festgelegt. Facebook bietet hier die folgenden elf Möglichkeiten:
Markenbekanntheit
Um die Bekanntheit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei oder Ihres Steuerbüros zu erhöhen, eignet sich dieser Kampagnentyp besonders. Hier können Sie genaue Benutzer- oder auch Mandantenprofile ansprechen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auf Ihre Werbeanzeige anspringen. Angenommen Sie sind Steuerberater mit einem Schwerpunkt für Heilberufe, dann können Sie hier entsprechend dem Mandantenprofil die Facebook Werbeanzeige an Ärzte oder Praxen, die auf Facebook vertreten sind, einschränken.
Regionaler Bekanntheitsgrad
Ist es Ihnen wichtig, mit Ihrer Werbeanzeige vorwiegend Personen in Ihrer Gegend zu erreichen, sollten Sie diesen Kampagnentyp wählen. Schalten Sie Facebook Beiträge für Ihre Kanzlei beispielsweise nur im Umkreis von 30km, um vermehrt potenzielle Mandanten aus der Nähe anzusprechen. Erfahrungsgemäß befinden sich ca. 80% der Mandanten eines Steuerberaters im Umfeld von 30 km.
Reichweite
Ist das primäre Ziel Ihrer Facebook Werbekampagne für die Kanzlei, so viele User wie möglich zu erreichen, dann ist dieser Kampagnentyp bestens für Sie geeignet. Dies ist zum Beispiel für Posts zu Gewinnspielen sehr interessant oder aber auch für andere Bekanntmachungen, die möglichst viele User lesen sollten. Denkbar hierfür wäre für eine Kanzlei die Verlosung von Fachliteratur, welche dann über eine Facebook Werbeanzeige veröffentlicht werden kann.
Besucherverkehr
Dieses Kampagnenziel ist optimal geeignet, wenn Sie den Traffic, also die Besucherzahlen auf Ihrer Kanzleiwebseite erhöhen wollen. Ziel ist hier, die Facebook User und potenziellen Mandanten direkt über eine Werbeanzeige auf Ihre Seite zu leiten.
Interaktionen
Mit diesem Kampagnentyp können Sie die Interaktionen auf Ihrer Facebook Seite erhöhen. „Gefällt mir!“ Angaben, Beitrags- und Veranstaltungsinteraktionen, sowie die Beanspruchung bestimmter Angebote können hier optimiert werden.
App Installationen
Besitzen Sie eine Kanzlei-App? Pushen Sie über Facebook Werbung die Zahl der Installationen der App mithilfe dieses Kampagnentyps.
Videoaufrufe
Die Bedeutung von Videos spielt im Online Marketing eine immer größer werdende Rolle. Auch bei Facebook besteht die Möglichkeit, über einen entsprechenden Kampagnentyp, Videos zu bewerben. Für Ihre Kanzlei ist dies interessant, sofern Sie einen Imagefilm verbreiten möchten oder Erklärvideos für Ihre Mandanten bereitstellen wollen. Eine Kanzlei nutzt diese Möglichkeit sehr intensiv und hat über die Produktion und Bereitstellung von Videos bereits mehr als 8.000 Mandanten gewinnen können.
Leadgenerierung
Ihr Ziel ist es, Leads für Ihre Kanzlei zu generieren? Gelangen Sie an neue E-Mail Adressen, Newsletter-Opt-Ins, etc. indem Sie diesen Kampagnentyp für die Facebook Werbung Ihrer Kanzlei wählen.
Conversions
Wollen Sie neue Leistungen vorstellen oder Ihr gesamtes Leistungsportfolio präsentieren, sollten Sie diesen Kampagnentyp der Facebook Ads für Ihre Kanzlei nutzen. Sie haben so die Möglichkeit, Ihre Umsätze und Verkaufszahlen für bestimmte Leistungen zu erhöhen.
Produktkatalogverkäufe
Besitzen Sie bereits einen Produkt- oder Dienstleistungskatalog ist dieser Kampagnentyp darauf ausgelegt, Werbeanzeigen für Ihre Produkte zu verbreiten. Basis hierfür sind Ihr festgelegten Zielgruppen.
Besuche im Geschäft
Dieser Kampagnentyp soll Nutzer dazu zu bringen, ein Geschäft, ein Restaurant, eine Niederlassung oder einen anderen Unternehmensstandort zu besuchen und ist somit ein ideales Marketingziel für Unternehmen mit physischen Standorten. Beispiel einer Werbeanzeige einer Kanzlei wäre hier eine Einladung zum „Tag der offenen Tür“, diversen Mandanten-Events, Veranstaltungen oder auch Existenzgründer-Treffen.
Mit diesen Facebook Werbemöglichkeiten und Kampagnentypen sollte für Sie als Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer mit Sicherheit etwas dabei sein, um Ihre Marketingziele effektiv verfolgen zu können. Im nächsten Schritt der Anleitung wird nun anhand des Typs „Besucherzahlen“ fortgefahren.
Schritt 2: Auswahl des Kampagnennamens für Ihre Kanzleiwerbung
In diesem Schritt wählen Sie einen geeigneten Namen für die Facebook-Kampagne Ihrer Kanzlei.
Daraufhin wird definiert, wo genau Sie die Besucherzahlen erhöhen wollen. Sei es auf der Website, einem Messenger oder Ihrer Kanzlei App.
Schritt 3: Definition der Zielgruppe für die Facebook Werbung Ihrer Kanzlei
Nun wird die Zielgruppe definiert. Hier können Sie ganz simpel auswählen, wer z.B. für Sie als Steuerberater ein bestimmtes Mandantenprofil erfüllt. Facebook bietet hier verschiedene Targetierungsmöglichkeiten um die passende Zielgruppe zu definieren. Sie können aber auch eine sogenannte Custom Audience auswählen.
Custom Audiences sind spezielle Zielgruppen, wie z.B. ehemalige Benutzer Ihrer Website, Empfänger Ihres Newsletters oder Shop-Kunden. Hier sind die Streuverluste verschwindend gering, da ja nachweislich bereits Interesse der Personen an Ihrem Unternehmen oder Ihrer Kanzlei bestand.
Fortfahren werden wir in der Anleitung allerdings mit dem klassischen Tool zur Targetierung in Facebook.
Hier können nun sowohl der Umkreis in dem sich die potenziellen Mandanten befinden sollen, sowie auch Alter, Geschlecht und Sprache ausgewählt werden. Das bietet die Möglichkeit, auch gezielt Gruppen auszuschließen, für die die Anzeige mit Sicherheit irrelevant ist.
Die maximale Reichweite, die die Facebook Ad Ihrer Kanzlei erreicht, wird immer rechts auf der Seite angezeigt. Zwar wird die Zielgruppe immer kleiner, je genauer man diese definiert, jedoch wird die Werbung dadurch umso zielgerichteter und leitet die Benutzer mit höherer Wahrscheinlichkeit auf Ihre Kanzleiwebseite.
Ein sehr interessantes Tool zur Definition der Zielgruppe sind die Demographischen Angaben, das Verhalten sowie die Interessen der Facebook-Nutzer. Auf der Suche nach der idealen Zielgruppe kann man hier zahlreiche Kategorien durchstöbern.
Per Klick können dort dann gezielte, gewünschte Charakteristika und Interessen der User definiert werden. Zwar kann man nur Vorschläge, die Facebook anbietet übernehmen, diese sind aber mittlerweile sehr zahlreich und vielfältig.
Die Bildung dieser Interessenskategorien wird vorwiegend durch das Nutzungsverhalten der User vorgegeben. Interessiert man sich also auf Facebook z.B. bereits für den FC Bayern, folgt einem Fan Club oder liked regelmäßig Beiträge des Vereins, so fällt man in eine bestimmte Interessenskategorie (z.B. „Fußball“, “Sport“, „Teamsport“,etc.).
Neben den Interessen sind auch die Verhaltensweisen ein beliebtes Mittel um die Zielgruppe einzugrenzen, wie beispielsweise Smartphone-Nutzer, Reisende, Online-Shopper oder Betreiber von Facebook-Fanseiten. Sind Sie als Kanzlei zum Beispiel daran interessiert, Ihre App besser zu vermarkten und mehr Nutzer dafür zu begeistern, so können Sie hier die Zielgruppe auf Smartphone oder Tablet Nutzer beschränken, da diese mit höherer Wahrscheinlichkeit darauf anspringen werden als Nutzer, die vorwiegend über den Desktop Browser im Internet surfen.
Schritt 4: So wählen Sie als Anwalt oder Steuerberater das richtige Budget für Ihre Kanzleiwerbung auf Facebook
In diesem Schritt legen Sie nun fest, wie viel Budget Sie in der Kanzlei für jede Facebook Werbeanzeige bereitstellen wollen und wie lange diese geschaltet werden soll. Hier können Sie zudem auswählen, ob über die Dauer der Anzeigenschaltung ein Gesamtbudget festgelegt werden soll oder die Anzeige so stark verbreitet werden soll, dass beispielsweise pro Tag 20€ zur Verfügung stehen. Im Grunde genommen ist dieser Schritt aber weitestgehend selbsterklärend und sehr logisch und intuitiv aufgebaut.
Facebook bietet bei der Budgetierung erneut detaillierte weitere Optionen, die hier aber zunächst außer Acht gelassen werden, da diese Möglichkeiten für Neulinge in der Facebook Werbung erst einmal nicht relevant sind.
Die Abrechnung sollte sinnvollerweise in der Regel über Cost-per-Click (CPC) abgerechnet werden, da dann nur pro erfolgreichem Klick abgerechnet wird. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Abrechnung pro View.
Schritt 5: Bildgestaltung für die Kanzleiwerbung auf Facebook
Wie auf dem folgenden Bild dargestellt, folgt nun die Bildauswahl und Gestaltung für den Werbebeitrag. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die von einem einzelnen Bild, über eine Slideshow bis hin zu einem Video reichen, das in die Werbeanzeige eingebettet wird.
Wichtig ist vor allem, die empfohlenen Bildspezifikationen einzuhalten. Idealerweise sollten die Bilder eine Größe von 1200 x 628 Pixel haben und im Seitenverhältnis 1,91:1 stehen.
Haben Sie auf Ihrem Bildmaterial bereits Text/Typografie eingebaut, sollten Sie darauf achten, dass dieser nicht mehr als 20% des Bildes abdeckt. Facebook hat speziell hierfür ein Tool entwickelt, welches diesen Anteil schnell berechnen kann.
Schritt 6: Auswahl der Texte und Links für die Werbeanzeige Ihrer Kanzlei
In diesem Schritt legen Sie die Texte in Form einer Überschrift, eines Teasers und einer Beschreibung für die Werbeanzeige Ihrer Kanzlei in Facebook fest. Die Texte sollten natürlich so gewählt werden, dass sie das Interesse der Zielgruppe wecken. Im rechten Teil der Seite sehen Sie hierbei immer eine Vorschau der aktuellen Anzeige. Auf dem Bild sehen Sie zum Beispiel eine mögliche Werbeanzeige für Steuerberater.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Facebook Ad mit einer anderen Facebook Seite zu verknüpfen. Dies hat den Anschein, jemand habe über seine Seite den Beitrag bereits geteilt.
Außerdem kann in diesem Fenster festgelegt werden, an welcher Stelle bzw. wo die Anzeige ausgespielt werden soll. Dazu zählen die Ausgabe im Newsfeed, dem Newsfeed auf mobilen Endgeräten (beides empfehlenswert), sowie der Ausgabe der Anzeige in der rechten Spalte in Facebook oder auch auf Instagram.
Schritt 7: Fertigstellung der Werbekampagne für die Kanzlei
Damit ist die Erstellung Ihrer Facebook Werbeanzeige für Ihre Kanzlei so gut wie abgeschlossen. Sie haben nun noch die Möglichkeit, die Bestellung zu überprüfen und sie daraufhin abzuschicken.
Facebook prüft nach Ihrer Bestellung die Anzeige und wird sie dann innerhalb weniger Minuten oder Stunden freigeben, womit die Werbeanzeige dann verbreitet wird.
Wie Sie sehen, ist der Großteil des Werbeanzeigen-Tools von Facebook logisch und verständlich aufgebaut und man findet sich nach kurzer Einführung sehr schnell zurecht. Natürlich bietet Facebook in der Tiefe noch einige, teils versteckte Funktionen, diese sind aber wie bereits erwähnt zunächst einmal nicht so wichtig. Als Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer steht Ihnen somit nichts mehr im Wege, um auf Facebook eine zielgerichtete, erfolgsversprechende Werbeanzeige für Ihre Kanzlei zu schalten.