Die Gesamtauflage der Papierversionen von „Das Telefonbuch“, „das Örtliche“ und „Gelbe Seiten“ liegen laut der Telekom bei etwa hundert Millionen Stück pro Jahr. Aber werden sie auch gelesen?

Eintrag im klassischen Telefonbuch

Ganz zeitgemäß erscheint so ein Eintrag nicht. Und dieses Gefühl trügt nicht. Zwar werden die Telefonbücher Jahr für Jahr aufs Neue gedruckt und an die Haushalte ausgeliefert, die meisten bleiben jedoch unberührt im Treppenhaus liegen. Das Internet hat das gedruckte Telefonbuch längst abgehängt und es wird höchstens noch von ein paar Hardcore-Nostalgikern oder älteren Personen die das Internet nicht nutzen wollen, verwendet – kurz um es werden immer weniger Personen. Ein Eintrag hier lohnt also immer weniger.

Ganz zu Schweigen vom Nachhaltigkeitsaspekt. Die Telefonbuch-Stapel die jährlich unberührt im Papiermüll verschwinden sind eine enorme Papierverschwendung.

Die Niederlande hat beispielsweise schon im Jahr 2018 die Überflüssigkeit der Papier-Telefonbücher erkannt und die gedruckte Variante nach knapp 140 Jahren abgeschafft.

Eintrag im digitalen Telefonbuch

Heute gibt es als Pendant zu den Papier-Telefonbüchern auch Online-Telefonbücher. Unter www.gelbeseiten.de, www.telefonbuch.de oder www.dasoertliche.de können Kanzleien einen Eintrag anlegen.

Ist ein Online-Eintrag als Kanzlei sinnvoll?

Aber sind Telefonbucheinträge, egal ob auf Papier oder online, nicht generell veraltet? Befragungen zeigen, dass die Online-Angebote der Anbieter tatsächlich rege genutzt werden. Zwischen 11 und 18 Millionen Menschen klicken sich jährlich durch die Verzeichnisse. Ein Eintrag online hat aber noch weitreichendere Vorteile. Er hat Einfluss auf Google Suchergebnisse.

Suchergebnisse

Portale wie www.gelbeseiten.de werden von Google oft als eine der ersten Webseiten bei lokalen Suchergebnissen angezeigt. Ein Eintrag dort, sorgt also für erhöhte Sichtbarkeit und eine größere Reichweite.

Google Ranking

Google belohnt korrekt hinterlegte Daten in offiziellen Online-Telefonbüchern weiter, denn sie wirken sich positiv auf das Google Ranking aus. Kanzleien mit einem Standardeintrag in den genannten Telefonbüchern haben bessere Chancen, oben in den Suchergebnissen zu erscheinen, es wird somit wieder die Sichtbarkeit erhöht.

Wichtig ist dabei jedoch, dass die Daten überall exakt gleich geschrieben sein müssen. Nur dann kann Google zweifelsfrei erkennen, dass es sich stets um dieselbe Kanzlei handelt. Das gilt für den Google My Business Eintrag, die eigene Website, Bewertungsportale, Telefonbucheinträge usw. Wird Straße beispielsweise auf einer Seite mit Str. abgekürzt, sollte man das immer so machen.

Die Relevanz von Google

Wer heutzutage Fragen hat oder einen Dienstleister sucht, wird für seine Suche mit hoher Wahrscheinlichkeit Google nutzen. So verhält es sich auch mit Personen, die eine Kanzlei suchen. Hat eine Kanzlei nun einen oder mehrere Einträge in Online-Telefonbüchern, profitiert sie gleich in doppelter Hinsicht.

Möglichkeit 1

Der Nutzer zieht Online-Telefonbücher für seine Suche zur Rate. Der Vorteil eines Eintrags ist hier offensichtlich – ist die Kanzlei im Telefonbuch vermerkt, wird sie gefunden.

Möglichkeit 2

Der Nutzer sucht in der Google Suche. Wieder bringt der Telefonbuch-Eintrag Vorteile. Zum einen werden Online-Telefonbücher generell weit oben angezeigt, zum anderen erhöht der Eintrag die Sichtbarkeit der Kanzlei in den Suchergebnissen, indem die Website weiter oben erscheint oder der Google My Business Eintrag gezeigt wird.

Fazit

Anders als man glauben mag, werden Telefonbücher als Auskunftsmedium immer noch genutzt. Ein Eintrag als Kanzlei kann also durchaus sinnvoll sein. Das gilt vor allem für die Online-Telefonbücher. Eine Kanzlei, die dort hinterlegt ist, profitiert von höherer Sichtbarkeit im Netz und einem besseren Google-Ranking im Allgemeinen. Ein Standardeintrag im Online-Telefonbuch, der nicht extra hervorgehoben wird, ist außerdem kostenlos.