Die Steuerberater-Branche ist, wie Sie sicher wissen, ein hart umkämpfter Markt – nicht nur wird überall mit Konkurrenten um Mandanten gebuhlt, vielmehr müssen sich Kanzleien seit einiger Zeit auch kräftig um Personal bemühen. Nicht umsonst wird von einem regelrechten „War for Talents“ gesprochen. Das Stichwort Arbeitgeberattraktivität rückt vor diesem Hintergrund immer mehr in Fokus.

Sie fragen sich, wie sich eine hohe Arbeitgeberattraktivität auf Ihre Kanzlei auswirkt? Oder möchten Ihre Kanzlei attraktiver gestalten, wissen aber nicht wie?

Dann sind Sie hier genau richtig.

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff ‚Arbeitgeberattraktivität?

Die Arbeitgeberattraktivität bezeichnet in erster Linie die individuelle Anziehungskraft eines Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt. Die Praxis unterscheidet dabei interne und externe Arbeitgeberattraktivität. Während es bei der internen Arbeitgeberattraktivität um die Mitarbeiterbindung geht, liegt der Fokus bei der Externen auf sämtlichen Faktoren, die einen Arbeitgeber für potenzielle neue Mitarbeiter attraktiv machen und somit neues Personal anziehen. Beide Arten der Arbeitgeberattraktivität gehen Hand in Hand – d.h. die eine lässt sich ohne die andere nicht zielführend umsetzen.

Warum ist Arbeitgeberattraktivität für Kanzleien wichtig?

Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Steuerbranche von massivem Fachkräftemangel durchzogen – an allen Ecken und Enden fehlt es an qualifizierten Mitarbeitern. Hinzu kommt die seit Pandemiebeginn enorm gestiegene Fluktuation. Laut Haufe verzeichnet jeder fünfte Arbeitgeber momentan mehr freiwillige Kündigungen als noch vor der Pandemie – eine erschreckende Erkenntnis. Hauptgründe sind neben der Unzufriedenheit mit dem Gehalt auch die Arbeitsbelastung, der Mangel an Entwicklungsperspektiven, die soziale Einbindung im Unternehmen und die Unternehmenskultur. Weiterer Beweggrund ist laut Haufe der Wunsch Vieler nach flexibleren Arbeitszeitmodellen und einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Umso wichtiger also, sich im „War of Talents“ gegenüber Konkurrenten abzuheben und auf eben jene Unzufriedenheiten, Bedürfnisse und Wünsche der Menschen einzugehen. Je besser dies eine Kanzlei tut, desto eher entscheidet sich ein Arbeitnehmer für sie – klingt einfach, ist aber in der Praxis nicht immer ohne Weiteres umzusetzen.

Im Folgenden haben wir Ihnen deshalb 3 Tipps zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität zusammengefasst, die sich allesamt schnell und einfach in Ihrer Kanzlei umsetzen lassen.

3 Tipps zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

Angebot von Workshops und anderen Fort- und Weiterbildungsprogrammen

Die persönliche Weiterentwicklung ist der Megatrend der heutigen Generation –  das zeigt der Boom von Büchern zu Persönlichkeitsentwicklung, von Life-Coaches und und und. Da klingt es nur logisch, diesen Trend auch auf die berufliche Ebene zu übersetzen.

Mit dem Angebot von Workhops und sonstigen Fort- oder Weiterbildungsprogramme werden dabei gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen – einerseits setzen Sie als Arbeitgeber so das Signal, dass die Ihre Mitarbeiter fördern und deren individuelle Entwicklung als wichtig erachten. Andererseits gewinnt Ihre Kanzlei durch das Erweitern Skill-Sets der Mitarbeiter an Wert – denn wie heißt es so schön:

„Ein Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter und ihre Passion dafür, etwas zu erschaffen.“ (Elon Musk, Mitbegründer und CEO von Tesla Motors)

Aufbau einer Social Media Präsenz

Spricht man von der heutigen Generation, rückt ein weiterer Trend in den Mittelpunkt: Sozialen Medien. Denn sowohl das private als auch das berufliche Leben spielt sich mehr denn je in der digitalen Welt der Social-Media Giganten wie Instagram, Facebook & Co. ab. Wollen Kanzleien mit dem Strom schwimmen, sollten sie früher oder später ebenfalls eine Social-Media Präsenz aufbauen. Denn nicht nur Unternehmen der freien Wirtschaft wie Apple & Co. können modern und hip sein! Das sendet das Signal: „Wir haben den Trend erkannt, wir machen mit! Wir sind modern.“ – und das kommt bei potenziellen Bewerbern nachweislich gut an.

Konzeption einer attraktiven Karriereseite & Stellenanzeigen

Die Karriereseite einer Kanzlei ist das Aushängeschild schlechthin in Sachen Arbeitgeberattraktivität. Denn bevor sich ein Jobsuchender auf eine offene Stelle bewirbt, durchforstet er die Kanzleiwebseite sowie die untergeordnete Karriereseite. Nur so kann er sich einen ersten Eindruck über die Kanzlei machen und entscheiden, ob sie zu ihm passt.

Sie denken nun womöglich: Warum muss der Bewerber das entscheiden? Das entscheiden doch wir als Arbeitgeber? Eben nicht. Denn vor den gegenwärtigen personellen Engpässen sitzen Jobsuchende der Branche am längeren Hebel – sie haben oft die Freiheit, sich aus mehreren Kanzleien die für sie passende auszusuchen. Vor ein paar Jahren sah das noch umgekehrt aus.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Karriereseite besonders nutzerfreundlich zu gestalten: Beginnen Sie mit einer Auflistung dessen, was Ihre Kanzlei ihren Mitarbeitern zu bieten hat. Spannend sind auch immer Berichte aus dem Kanzlei-Alltag, Mitarbeitergeschichten oder Teamevents. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Konzeption der Stellenanzeigen sowie des Bewerbungsprozesses. Erkennt ein potenzieller Bewerber, dass die Kanzlei auf moderne Inhalte und schlanke Bewerbungsprozesse setzt, erhöht das die Chance, dass er sich auf die offene Stelle bewirbt. Denn hier wären wir wieder beim Thema ‚Trend erkennen – mit dem Trend gehen‘.