Wenn es der Wirtschaft gut geht, so wie aktuell in Deutschland, ist das für das Geschäft von Claudius Nickert alles andere als ideal. Nach jahrelanger Erfahrung in der Insolvenzverwaltung hat sich der Inhaber der 1973 gegründeten Kanzlei Nickert im badischen Offenbach auf Sanierung spezialisiert. „Derzeit gibt es tatsächlich wenig Insolvenzfälle“, bestätigt der Steuerberater und Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht. „Das gilt erst recht für die wirtschaftlich sehr stabile Region im Südwesten.“ In der hat die Kanzlei den Großteil seiner Mandanten. Mit Blick auf das Auf und Ab der Wirtschaft hat Nickert den Beratungsradius mittlerweile aufs gesamte Bundesgebiet ausgeweitet und wendet sich mit dem Spezialwissen seines Teams rund um die Firmensanierung auch an die Kollegen. „Wir sind Sonderproblemlöser für Steuerberater“, bringt er es auf den Punkt.

Auch bei laufender Wirtschaft gibt es genug zu tun

Nickert und sein Team haben auch in guten Zeiten zu tun. So unterstützen sie bislang gesunde Unternehmen auch darin, ihre Firmenstruktur krisenfest zu machen. Die Kanzlei hat mit „Asset Protection“ eine Dienstleistung entwickelt, die sich prophylaktisch mit dem Fall einer Zahlungsunfähigkeit auseinandersetzt. „Dabei versuchen wir die Strukturen so zu ordnen, dass im Notfall eine mögliche Insolvenz auch ohne Wechsel der Gesellschafter durchgestanden werden kann und die ,Kronjuwelen’ in den sicheren Hafen gebracht werden“, erklärt Nickert.

Aktuell denkt er dabei vor allem an die Zulieferer der Automobil-Industrie im Land: „Noch geht es ihnen gut. Doch mit dem Umstieg auf den Elektroantrieb, werden sie Probleme bekommen.“ Für solche Firmen sei es jetzt an der Zeit, sich durch geeignete Strukturen bessere Handlungsspielräume zu verschaffen. „Auch für den Fall, dass die Kunden den Wandel zur E-Mobilität nicht rechtzeitig hinbekommen.“

Beratung von Steuerberatern für Steuerberater

Getreu dem Kanzlei-Motto „Wir denken schon mal vor“ referiert Nickert deutschlandweit für die Bundessteuerberaterkammer (DWS). Dabei geht es nicht allein darum, was Unternehmer im Vorfeld tun können, um ihren Besitz in einer Krise nicht zu verlieren, sondern auch was Steuerberater beachten müssen, wenn sie schwächelnde Firmen als Mandanten haben. „Hier kommt die Steuerberaterhaftung zum Tragen, verstärkt durch das Bundesgerichtshof-Urteil vom 26.01.2017 – von uns seit Jahren angekündigt – und die Anfechtung der erhaltenen Honorare nach der Insolvenzanfechtung.“ Im Klartext bedeutet dies für alle Geschäftspartner des betroffenen Unternehmens, so auch für Steuerberater, folgendes: „Verträge mit einem insolventen Unternehmen können rückwirkend zehn Jahre und – sofern die darin geregelten Leistungen unentgeltlich erfolgt sind – vier Jahre lang angefochten werden.“ So könnten zum Beispiel Honorare, die längst an die Vertragspartner und Gläubiger geflossen seien, zurückgefordert werden, obwohl die Leistung erbracht wurde.

„Das wissen die meisten Steuerberater gar nicht“, warnt Nickert und ergänzt: „In solchen Anfechtungsthemen vertreten wir regelmäßig andere Steuerberater.“ Denn dass die Honorierung der Beratung auf dem Spiel steht, wenn man für Mandanten mit finanziellen Engpässen arbeitet, hat Nickert schon selbst erlebt. „Solche Probleme lassen sich aber auf Basis einer fundierten Erstanalyse oftmals regeln.“

„Krisen wurzeln fast immer in der Unternehmensstrategie“

Nickert vertritt die These, dass eine Krise fast immer in der Unternehmensstrategie wurzelt und sich dann in eine Stakeholder-Krise verwandelt. „Gefolgt von einer Absatzkrise, hin zur Liquiditätskrise, an deren Ende die Insolvenz steht“, benennt er die einzelnen Phasen. So ein Abwärtstrend kann sich über Jahre hinziehen, wie derzeit das Beispiel Air Berlin belegt. „Die Fluggesellschaft hat seit mehr als zehn Jahren keine Gewinne mehr geschrieben und ist erst im August in Insolvenz gegangen“, gibt Nickert zu Bedenken. „Ganz ähnlich läuft es auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ab.“ Auch wenn ernste Schwierigkeiten noch gar nicht sichtbar seien, hätten es viele Steuerberater letztlich mit einer Dauerberatung in der Krise zu tun.

Ob für Firmeneigner, das Management oder die externen Berater: Entscheidend ist, dass alle Beteiligten früh handeln und nicht einfach zuwarten: „In guten Zeiten lassen sich Strukturen schaffen, um auch in schlechten Zeiten gut aufgestellt zu sein“, sagt Nickert. „Die Maßnahmen sollten zehn, firmenintern allerspätestens vier Jahre vor einer gedachten Insolvenz umgesetzt sein.“

Der Kanzleichef weiß aus langjähriger Anschauung, wie entscheidend das ist. Denn sei die Krise erst einmal da, könne man nicht mehr viel machen. Nickert erklärt: „Bildet man den Krisenverlauf in einem Zeitstrahl auf der y-Achse ab, beginnend bei Fehlentscheidungen in der Strategie, ist das Handlungspotenzial auf der x-Achse noch sehr hoch. Je mehr ein Unternehmen aber in Schwierigkeiten kommt, desto stärker brechen die Handlungsmöglichkeiten weg.“ Auch der rechtliche Spielraum, Vermögen zu schützen, sei in einer Insolvenz nicht mehr vorhanden. „Der Bundesgerichtshof wertet das Verschieben von Vermögen, etwa durch einen Verkauf, als eine Bankrott-Straftat.“

Besondere Beratungskompetenz durch Spezialisierung

Aller Vernunft zum Trotz: Insolvenz und Sanierung sind Begriffe, die viele nicht so gern hören. „Bei unseren Mandanten stieß die Spezialisierung zunächst auf Argwohn“, erinnert sich Nickert. „Mittlerweile haben auch die Mandanten erkannt, dass sich aus dem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei eine besondere Beratungskompetenz entwickelt.“ Und die kommt schließlich auch gesunden Unternehmen zugute. „Wir haben sehr einspurige Antennen für Fehlentwicklungen und hören das Gras wachsen.“ Wenn der Kanzleichef in eine Finanzbuchhaltung hineinschaut, weiß er gleich, was Sache ist. „Einfach weil wir schon Tausende Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Finanzbuchhaltungen und Bilanzen unter diesen Gesichtspunkten analysiert haben“, begründet er. Dies habe sein Kanzleiteam anderen Steuerberatern voraus.

1999 war seine Kanzlei mit In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung in die Insolvenzverwaltung eingestiegen. „Immer mit dem Fokus, daraus langfristig Sanierungs-Knowhow zu entwickeln.“ Die eigene Sanierungsabteilung wurde 2006 Wirklichkeit. „Wir machen Sanierung nicht nur vor der Insolvenz, sondern auch in der Insolvenz“, betont Nickert. Durch das neu geschaffene Recht des Insolvenzplans und der Eigenverwaltung könne man in einem Insolvenzverfahren sehr gut sanieren. Nickert ist überzeugt: „Nirgendwo sonst kann man mehr Wert schöpfen.“ Obwohl das Beratungsgeschäft rund um Sanierungen großen Schwankungen unterworfen ist, erzielt die Kanzlei Nickert die Hälfte seiner Umsatzerlöse aus diesem Bereich. Ein kleiner Teil davon generieren die Offenbacher Steuerberater und Rechtsanwälte mit Unternehmensbewertungen, Umwandlungen oder komplexen Nachfolgenregelungen. „Wir wollen uns dahin bewegen, dass diese Bereiche zusammengefasst gleichauf mit unserem Tätigkeitsschwerpunkt Sanierung liegen.“ Neue Aufträge erhält die Kanzlei Nickert nach Angabe des Namensgebers praktisch ausnahmslos durch Empfehlungen von Banken und Steuerberatern. „Denen garantieren wir Mandatsschutz“, stellt der Steuerberater und Rechtsanwalt klar.  

Marketing Instrument der Oberklasse: Ein eigenes Magazin

Als Schaufenster der Kanzlei fungiert das mit DONGUS HOSPACH PARTNER entwickelte Kundenmagazin, thematisch von Anne-Gret Nickert betreut, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht. „In diesem Magazin zeigen wir nicht nur, was wir machen, sondern vor allem, was wir künftig machen wollen“, umreißt Nickert die inhaltliche Bandbreite. Das Feedback sei sehr gut. „Insbesondere die Aufmachung als Magazin kommt an.“ Und da sich in der Publikation auch die Mitarbeiter präsentieren dürfen und sollen, wirke die dreimal im Jahr erscheinende Zeitschrift auch stark nach innen. Nickert: „Die Mitarbeiter sind richtig stolz darauf.“

Wertig aufzutreten, auch wenn man es oft mit Mandanten zu tun hat, die tief in Geldsorgen stecken, ist kein Widerspruch. „Nicolas Dongus, mit dem wir seit mehr als zehn Jahren zusammenarbeiten, hat uns darauf gebracht, mehr als zuvor darauf zu achten“, sagt Nickert. „Das betrifft unser gesamtes Erscheinungsbild.“ Ansonsten sieht er den Nutzen von DHP als externer Partner vor allem für die interne Entwicklung der Kanzlei. „Wir nehmen in jedem Gespräch, insbesondere im Feedback, einen Impuls mit und sehen, was wir gut und was andere besser machen.“ Wie jedes Unternehmen muss schließlich auch eine Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei immer wieder sehen, wo sie gerade steht, um für die eigene Zukunft gut gerüstet zu sein.