Webseiten von Kanzleien müssen regelmäßig gepflegt und überarbeitet werden. Je nach Größe der Website kann das mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden sein. Zusätzlich ist auch ein gewisses Know-How nötig. Wenn sich eine Kanzlei eine Website erstellen lässt sollte sie daher darüber nachdenken, ob sie für die Betreuung der Seite einen zusätzlichen Wartungsvertrag oder einen Servicevertrag abschließen und die Arbeit an einen externen Dienstleister abgeben möchte.  

Inhalt eines Wartungsvertrags

Ein Wartungsvertrag umfasst technische Anpassungen einer Website.

Systemwartung und Sicherheit

Die Systemwartung und die Sicherheit spielen eine große Rolle bei einer Kanzleiwebsite. Hierzu zählt das Einspielen von Updates, Plugins und Sicherheitspatches sowie die Erstellung von Backups. Das CMS muss regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. Mit neuen Versionen werden entdeckte Sicherheitslücken geschlossen und der Funktionsumfang erweitert. Nur durch eine regelmäßige Aktualisierung können ein hohes Maß an Sicherheit und der störungsfreie Betrieb der Website garantiert werden.

Hosting

Auch das Hosting sowie die Anpassung an Veränderungen die von Seiten des Providers kommen, gehören zum Wartungsvertrag. Beispielsweise müssen CMS Systeme regelmäßig an die neueste Version der dahinterliegenden Programmiersprache angepasst werden, damit sie einwandfrei genutzt werden können.

Inhalt eines Servicevertrags

Während bei einem Wartungsvertrag technische Anpassungen im Vordergrund stehen, geht es beim Servicevertrag um inhaltliche Änderungen.

Content

Ein wichtiger Bestandteil des Servicevertrags ist die Content Pflege. Sie umfasst die Pflege von Inhalten wie Texten und Bildern auf der Homepage. Der Beauftragte garantiert, dass regelmäßig neuer Content auf der Kanzleiwebsite veröffentlicht wird, der die Zielgruppe anspricht. Aktuelle und hochwertige Inhalte erhöhen die Sichtbarkeit der Website in Rankings von Suchmaschinen wie Google, sie sind daher enorm wichtig.

Website-Ausbau

Beim ersten Erstellen der Website wurden aus Zeit oder Kostengründen möglicherweise nicht alle Ideen aus dem Konzept umgesetzt. Dies kann nun die Agentur, mit der der Servicevertrag abgeschlossen wurde, übernehmen und umsetzen.

Zielgruppenausrichtung

Teil eines Servicevertrags ist auch die Beobachtung des Userverhaltens. Auf Basis des Userverhaltens können viele Erfahrungen gesammelt und Erkenntnisse über die Zielgruppe gewonnen werden. Diese lassen sich nutzen, um die Seite weiter zu verbessern und noch besser auf die Zielgruppe abzustimmen.

Konkurrenzbeobachtung

Möchte man konkurrenzfähig bleiben, muss man stets andere Kanzleien und ihre Webseiten im Blick behalten. Manche Weiterentwicklungen müssen in die Kanzleiwebsite implementiert werden, da die Konkurrenten sie anbieten.

Rechtssicherheit

Neue rechtliche Verordnungen können Veränderungen an der Website erfordern. Dies muss rechtzeitig erkannt und möglichst schnell umgesetzt werden. Ein Beispiel ist die Pflicht, nach „Cookie Consent“ zu fragen.

Wann ist eine Website Betreuung notwendig?

Bei einer kleinen Homepage mit einer überschaubaren Anzahl an integrierten Funktionen muss nicht immer ein vollumfänglicher Servicevertrag abgeschlossen werden. Gegebenenfalls kann sich auch der Inhaber der Website, also die Kanzlei, selbstständig um Content und Updates kümmern, sollte das notwendige Know-How dafür vorhanden sein. Einen Wartungsvertrag zur Absicherung der technisch notwendigen regelmäßigen Anpassungen sollte eine Kanzlei immer abschließen. So kann garantiert werden, dass die Kanzleiwebsite auf dem neuesten Stand bleibt und zudem regelmäßig Sicherheitsupdates durchgeführt werden.

Anders ist das, wenn die Kanzlei mit ihrer Website aktiv arbeiten will und sie im Fokus der Marketingaktivitäten steht. Der Content dieser Seiten verlangt häufige Änderungen und sie verfügen oft über viele zusätzlich integrierte Funktionen. Hier ist ein umfänglicher Pflegevertrag sinnvoll. Der Vertrag kann beispielsweise mit einer Agentur abgeschlossen werden, die sich anschließend um die Pflege, den Content und die Wartung der Website kümmert.

Vorteile einer professionellen Websitebetreuung

Zeitersparnis

Wer die Wartung der eigenen Website auslagert und an einen externen Dienstleister, beispielsweise eine Agentur, abgibt, spart viel Zeit. Die Kanzlei kann sich somit besser auf andere Aktivitäten konzentrieren.

Sicherheit

Websites werden oft Opfer von Hackerangriffen. Durch eine regelmäßige Wartung mit aktuellen Updates kann die Anzahl der Angriffe deutlich minimiert werden.

Gepflegt Website

Eine gepflegte Kanzleiwebsite ist aus vielen Gründen wichtig. Zum einen schadet eine schlecht gepflegte Website dem Image der Kanzlei. Gleichzeitig kann es auch zu einem Absinken im Google Ranking kommen. Die Suchmaschine belohnt regelmäßig aktualisierte und gepflegte Websites. Mit einem Wartungsvertrag wird die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Kanzleiwebsite garantiert.

Kosten

Die Kosten für die Website-Pflege sind abhängig vom benötigten und vereinbarten Wartungsumfang und vom Anbieter. Dabei spielen die Art der Maßnahmen, der Umfang der Leistungen und die Häufigkeit der Aktualisierungen eine Rolle. Für Kanzleiwebseiten bewegt sich ein Wartungsvertrag bei 40-80 Euro im Monat. Ein Servicevertrag, bei dem Content und Ausbau im Fokus stehen kostet zwischen 250 und 1.750 Euro im Monat.