Soziale Medien sind aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken. Anwendung finden sie dabei neben dem privaten Alltag nun auch vermehrt im Berufsleben – Und das in so gut wie jeder Branche. Auch das Steuerwesen entdeckt langsam aber sicher das Potenzial, dass Soziale Medien bieten. Denn Plattformen wie Facebook, XING, Youtube und Twitter bieten enorme Kommunikations- und Werbemöglichkeiten. In diesem Zuge werden auch gezielte Social Media Marketingstrategien immer populärer. Erfahren Sie hier, weshalb es sich auch für Steuerberater und Rechtsanwälte durchaus lohnt, auf den Zug der Sozialen Medien aufzuspringen und die Sozialen Netzwerke in ihr Kanzleimarketing aufzunehmen. Und weshalb der Internetauftritt heutzutage auch für Steuerkanzleien immer wichtiger und einflussreicher wird.

Was sind eigentlich Soziale Medien?

Soziale Medien sind neben der herkömmlichen Webseite eine weitere Möglichkeit, im Internet aufzutreten. Es handelt sich dabei in erster Linie um Plattformen und Netzwerke, auf die Mitglieder durch Anmeldung bzw. Registrierung zugreifen können. Soziale Medien sind also moderne digitale Gemeinschaften, in denen Mitglieder durch Messenger-Dienste andere Mitglieder durch private Nachrichten kontaktieren oder über öffentliche Postings und Veröffentlichungen kommunizieren können. Die größten Social Media Kanäle sind Facebook, Twitter, Whatsapp, Youtube, XING, Snapchat und Instagram.

Warum auch Steuerberaterkanzleien Social Media in ihr Kanzleimarketing integrieren sollten

Die Nutzung von Social Media Kanälen sorgt neben gesteigerter medialer Präsenz auch unmittelbar für mehr Reichweite. Mit diesem zusätzlichen Internetauftritt können Steuerberater durch die gezielte Nutzung der Social Media Kanäle leichter und schneller ein Netzwerk aufbauen. Denn das Internet ist nach wie vor die erste Anlaufstelle für Suchanfragen – Und das nicht nur für jüngere Generationen. Ein weiterer großer Vorteil der Sozialen Medien ist die Möglichkeit, x-fach weiterempfohlen zu werden und das durch geeignete Tools sogar messen zu können. Denn auch wenn die gute alte Mundpropaganda ein willkommenes Werbeinstrument darstellt, so sind die Möglichkeiten, durch eigene Mandanten an andere weiterempfohlen zu werden dennoch begrenzt. Soziale Netzwerke schaffen hier Abhilfe! Darüber hinaus ist Werbung über Social Media weitaus kostengünstiger – Ja in vielen Fällen sogar komplett kostenfrei.

Doch Social Media kann mehr als nur Werbung und Weiterempfehlung! Denn viele Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien nutzen die sozialen Netzwerke auch für Kundenbefragungen, Personalakquise, Verbreitung von Neuigkeiten und zur Imageverbesserung. Gleichzeitig können Facebook, XING, Twitter und Co. auch nachhaltig zur Mandantenbindung beitragen.

Social Media Marketing für Steuerberater: Was ist das und wie funktioniert es?

Social Media Marketing beginnt wie jedes Marketing zunächst mit einer guten, durchdachten Strategie und einem Marketingplan. Ziel dieser ist es in der Regel, aus einem Leser/ Interessenten einen Mandanten zu machen. Wenn das durch einen guten Internetauftritt und das Zusammenspiel aus cleverem Content Marketing und Präsenz auf den Sozialen Netzwerken erreicht wird, funktioniert der Social Media Marketingplan.

Social Media Marketing unterstützt Steuerberater und Rechtsanwälte sowie Unternehmen anderer Branchen dabei, durch die gezielte und aktive Nutzung der Sozialen Medien ein Netzwerk mit (potentiellen) Mandanten und Angehörigen der Zielgruppe aufzubauen. Durch eine derartige Nutzung der Social Media Kanäle und Plattformen wird ein vielfacher Austausch einerseits zwischen Mandanten und Interessenten, andererseits zwischen Mandanten, Interessenten und der eigenen Kanzlei ermöglicht. Das dient sowohl zur Mandantenbindung, als auch zur Mandantengewinnung. Social Media Marketing beinhaltet neben diesem Austausch aber auch immer den Aufbau und die Vermarktung der eigenen Marke bzw. der eigenen Leistungen und Produkte als Steuerberater oder Rechtsanwalt. Das funktioniert über die Sozialen Medien ganz besonders gut, denn sie bieten wie schon oft erwähnt, die Möglichkeit, die Reichweite der Steuerkanzlei enorm zu erweitern.

Social Media Marketing auf einen Blick:

  1. Imagepflege der Kanzlei
  2. Erweiterung des Bekanntheitsgrads/ der allg. Reichweite
  3. Informationsaustausch zwischen Kanzlei und Mandanten/ Interessenten
  4. Angebot von zusätzlichem Service/ Support für Mandanten
  5. Stärkung der Mandantenbindung
  6. Mandantengewinnung
  7. Einholen von Meinungen/ Erfahrungen bestehender Mandanten

Weshalb sollten auch Skeptiker so langsam Social Media Marketing betreiben?

Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Weil ein Umkehren des Trends nicht in Sicht ist. Vielmehr wird es künftig immer weitreichendere Möglichkeiten und Angebote, die Sozialen Medien betreffend geben. Wer nicht mitmacht, verliert. Auch Steuerberater sollten sich dies zu Herzen nehmen. Denn auch wenn der ein oder andere Berufsträger Professionalität, Diskretion und öffentliche mediale Präsenz widersprüchlich findet, so ist es dennoch offensichtlich, dass die Nutzung Sozialer Medien der fachlichen Kompetenz einer Kanzlei keinen Abbruch leisten. Im Gegenteil: Social Media Kanäle sind die ideale Fläche, die eigene Kompetenz und Expertise zu promoten. Kanzleieigene Fanpages oder Profile können nämlich auch dazu beitragen, eine bessere Platzierung bzw. Positionierung in den Suchergebnissen auf Google zu erlangen und sich gegen andere Kanzleien durchzusetzen. So trägt gutes Social Media Marketing auch zu einer besseren Positionierung am gesamten Markt bei.

Kennzahlen des Social Media Marketings für Steuerberater und Rechtsanwälte

Wollen Kanzleien den Erfolg ihres Internetauftritts in den Sozialen Medien messen, so können sie dies auch über geeignete Kennzahlen tun. Hierzu gehören Reach, Likes und Shares sowie Comments. Durch spezielle Softwares und Programme können Daten gemessen, ausgewertet, verglichen und optimiert werden. So kann bspw. eingesehen werden, wie viel Prozent der Nutzer an einer öffentlichen Diskussion auf der eigenen Facebook Page teilgenommen haben, wie viel Prozent der Nutzer den weiterführenden Links auf die kanzleieigene Webseite gefolgt sind oder wie groß die Sichtbarkeit und Reichweite der letzten geschalteten Kampagne bspw. zur Personalsuche war.

Erfolge mit Social Media messen

Unsere Erfahrungen als Experten für Online Kanzleimarketing und Social Media zeigen, dass die Sozialen Netzwerke ein durchaus lohnenswertes Marketinginstrument sind. Wir von DONGUS HOSPACH PARTNER können aus Erfahrungen sagen, dass durch die aktive Nutzung von Social Media Kanälen tatsächlich messbar mehr potentielle Mandanten erreicht wurden. Das bestätigt auch einer unserer Kunden, Matthias Hans, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: „Mit unserer Facebook-Seite steigern wir unsere Reichweite und eröffnen speziell für junge Arbeitnehmer einen weiteren Kanal zur Kontaktaufnahme.“

Nun möchten auch Sie in die Welt des Social Media Marketing eintauchen und den Internetauftritt Ihrer Kanzlei verbessern? Wir von DHP beraten Sie gern!